INFORMATIONEN UND PRÄVENTION

Verhalten im Brandfall

Ihr richtiges Verhalten bei einem Brandausbruch ist entscheidend für den Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten.
Machen Sie nicht den Fehler, die Feuerwehr erst zu alarmieren, nachdem eigene Löschversuche fehlschlugen. Minuten sind entscheidend.

Bei Brandausbruch gilt der Grundsatz

1. Alarmieren

Zuerst Feuerwehr alarmieren: Tel. Nr. 118
(Ort, Strasse und Ereignis sowie Name und Adresse des Anrufers angeben)
Gefährdete Personen und Hauszentrale sofort benachrichtigen

2. Retten

Menschen und Tiere retten (Personen mit brennenden Kleidern in Decken oder Mäntel hüllen und auf dem Boden wälzen)
Fenster und Türen schliessen (Vermeiden der Brandausbreitung)
Brandstelle über Fluchtwege (Ausgänge, Treppen, Notausstiege) verlassen, keine Aufzüge benützen
Bei verrauchten Treppenhäusern und Korridoren im Zimmer bleiben, Türen abdichten und am geschlossenen Fenster auf die Feuerwehr warten

3. Türen schliessen

Schliessen Sie Türen und Fenster und begrenzen Sie so ein sich ein ausbreitendes Feuer wirksam. Schliessen Sie die Türen auf keinen Fall mit einem Schlüssel ab. So kann die Feuerwehr ungehindert zum Brandherd vordringen.

4. Löschen

Brand mit den vorhandenen Mitteln bekämpfen (Handfeuerlöscher, Innenhydranten). Brände von Oel oder Fett mit feuchtem Tuch zudecken (Löschdecke). Bei brennenden elektrischen Geräten sofort Stecker ausziehen und abschalten
Eintreffende Feuerwehr einweisen

Überlegen Sie schon heute, wie Sie sich im Brandfall verhalten. Besser ist es aber, Brände zu verhüten!

Meldung eines Räumfeuer

Wenn die Aufräumarbeiten im Wald, auf den Feldern und in den Gärten durchgeführt und Grünabfälle verbrannt werden, häufen sich die Klagen über die dichten, beissenden Rauchschwaden der mottenden Feuer, welche ganze Wohngebiete oder Täler einnebeln. Durch die starke Rauchentwicklung wird zudem oftmals von besorgten Bürgern bei der Kantonspolizei ein Feueralarm ausgelöst und die Feuerwehr alarmiert wird. Um keine unnötigen Kosten auszulösen und grossen Ärger zu vermeiden, bitten wir Sie, Nachfolgendes zu beachten:

Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im freien verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. In diesen Fällen ist zwingend wie folgt vorzugehen:

Selbständige Meldung kurz vor dem Anzünden an die Einsatzzentrale der Kantonspolizei (REZ) in Thun, Tel. +41 33 224 86 31, und an das Kommando der FW Lauterbrunnen.